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   BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91   

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https://dejure.org/1992,3096
BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91 (https://dejure.org/1992,3096)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1992 - 4 AZR 517/91 (https://dejure.org/1992,3096)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1992 - 4 AZR 517/91 (https://dejure.org/1992,3096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Heilerziehungshelferin in die Vergütungsgruppen für Krankenpflegehelferinnen - Begriff des Arbeitsvorgangs - Auslegung des Begriffs "Pflegehelferin"

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Heilerziehungshelferin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 2512
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91
    Unter einem Arbeitsvorgang ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).

    Das ist jedoch unschädlich, da der Senat die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen kann (BAGE 53, 8, 13 = AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91
    Unter einem Arbeitsvorgang ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91
    Unter einem Arbeitsvorgang ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91
    Angesichts dieser unterschiedlichen Berufsbezeichnungen und Ausbildungswege kann schon bei einer Auslegung des Begriffs "Pflegehelferin" nach dem in erster Linie zu berücksichtigenden Tarifwortlaut (vgl. hierzu BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) nicht davon ausgegangen werden, daß die Tarifvertragsparteien auch Heilerziehungshelferinnen hierunter fassen wollten.
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91
    Die Frage, welche Anlage - 1a oder 1b anzuwenden ist, ist damit im Verlauf des Verfahrens erörtert worden, so daß es eines erneuten Hinweises an die rechtskundig vertretene Klägerin nicht bedurfte (BGH NJW 1984, 310).
  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 91/90

    Anstalten - Heime - Wiederherstellung der Gesundheit - Behandlung einer Krankheit

    Auszug aus BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91
    Aus dem Gesamtzusammenhang der Tarifnorm ergibt sich, daß sie nach ihrem Zweck auf die Pflege von Hilfsbedürftigen zugeschnitten sein muß (BAG Urteil vom 20. Juni 1990 - 4 AZR 91/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91
    Das ist jedoch unschädlich, da der Senat die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen kann (BAGE 53, 8, 13 = AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Von einem Arbeitsvorgang ist der Senat auch bei einem im handwerklichen Erziehungsdienst tätigen Heilerziehungspfleger ausgegangen (Urteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 888/93 - n.v.), bei einer Heilerziehungshelferin (Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 517/91 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Pflegedienst) und bei einem Arbeitserzieher (Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP Nr. 210 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - 3 Sa 8/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesie als Oberarzt nach dem TV-Ärzte -

    Der Funktionscharakter einer Tätigkeit ist dann für die Eingruppierung maßgeblich, wenn die Tätigkeit nicht wie etwa bei der Bearbeitung von Akten von vornherein nach einzelnen bewertbaren Vorgängen unterschieden werden kann (vgl. etwa BAG, Urteil vom 07. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - AP Nr. 297 zu §§ 22, 23 BAT 1975, Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 517/91 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Pflegedienst).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 3 Sa 12/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer

    Der Funktionscharakter einer Tätigkeit ist dann für die Eingruppierung maßgeblich, wenn die Tätigkeit nicht wie etwa bei der Bearbeitung von Akten von vornherein nach einzelnen bewertbaren Vorgängen unterschieden werden kann (vgl. etwa BAG, Urteil vom 07. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - AP Nr. 297 zu §§ 22, 23 BAT 1975, Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 517/91 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Pflegedienst).
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